[FOSSGIS-Talk] Nutzung von Daten von Ämtern - Rechtslage

Frederik Ramm frederik at remote.org
Di Apr 14 13:52:06 CEST 2020


Hallo,

wenn ich Dich richtig verstehe, werden hier gar keine Geodaten
veröffentlicht, sondern nur Statistiken pro Landkreis? Zu Geodaten wird
das nach meiner persönlichen Meinung erst, wenn Du es mit
Landkreisgrenzen aus einer anderen Quelle verschneidest. In dem Fall
sind dann natürlich auch die Rechte an dieser anderen Quelle relevant.

Im Urheberrechtsgesetz steht in §5 "Amtliche Werke":

"(1) Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie
Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen genießen
keinen urheberrechtlichen Schutz."

Ich würde an Deiner Stelle die Corona-Zahlen als amtliche
Bekanntmachungen werten.

Wichtig ist gerade für Geo-Sachen oft auch der Satz 3 des gleichen
Paragraphen:

"(3) Das Urheberrecht an privaten Normwerken wird durch die Absätze 1
und 2 nicht berührt, wenn Gesetze, Verordnungen, Erlasse oder amtliche
Bekanntmachungen auf sie verweisen, ohne ihren Wortlaut wiederzugeben."

Typischerweise wird das zum Beispiel dann angewendet, wenn eine amtliche
Veröffentlichung (wie Corona-Zahlen) sich auf eine Karte stützt; die
Zahlen sind die amtliche Veröffentlichung, die zugrundeliegende Karte
wird aber nicht urheberrechtsfrei, nur weil auf ihr eine amtliche
Veröfflichung getätigt wurde.

Bye
Frederik (kein Jurist)

-- 
Frederik Ramm  ##  eMail frederik at remote.org  ##  N49°00'09" E008°23'33"


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